Wechselkennzeichen DeutschlandIm Laufe des Jahres 2012 wird in Deutschland ein so genanntes Wechselkennzeichen eingeführt. Ein Wechselkennzeichen kann für zwei Fahrzeuge zugeteilt werden, es darf jedoch zur gleichen Zeit nur an einem von diesen Fahrzeugen geführt werden. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge in die gleiche Fahrzeugklasse fallen und Kennzeichen gleicher Abmessungen an den Fahrzeugen verwendet werden können. Möglich ist das Wechselkennzeichen für:
Es ist nicht möglich, ein Wechselkennzeichen für einen Pkw und ein Motorrad zu verwenden oder mehr als zwei Fahrzeuge auf ein Wechselkennzeichen zuzulassen. Ausgeschlossen vom Wechselkennzeichen sind:
Als Wechselkennzeichen können einzeilige, zweizeilige und Kraftradkennzeichen ausgeführt werden. Die Ausführung eines verkleinerten zweizeiligen Leichtkraftradkennzeichens als Wechselkennzeichen ist technisch nicht möglich. Die Wechselkennzeichen bestehen aus zwei Teilen: dem jeweils kleinen und fest angebrachten fahrzeugbezogenen Teil mit gültiger TÜV-Plakette, sowie dem großen Blech mit dem Ort und der Zulassungsplakette, das wechselweise an beiden Fahrzeugen angebracht wird. In der Praxis werden also drei Bleche gefertigt und ausgeliefert. Mit dieser Regelung wird gesichert, dass das Fahrzeug, mit dem am Straßenverkehr teilgenommen wird, ein vollständiges Kennzeichen führt. Das Fahrzeug, mit dem derzeit nicht am Verkehr teilgenommen wird, bleibt als Kfz mit Wechselkennzeichen identifizierbar, da auf dem fahrzeugbezogenen Kennzeichenteil auch die Buchstaben-Zahlen-Kombination des gemeinsamen Teils in Kleinschrift wiedergegeben ist.
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